Verjährungsfrist beim Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Oktober 2022

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das sich über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten ausspricht. Doch wie lange kann eine Arbeitnehmerin diesen Anspruch durchsetzen?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, das sich über die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über ihre Leistungen und ihr Verhalten ausspricht. Gesetzliche Grundlage bildet Artikel 330a OR.

Gemäss jüngster bundesgerichtlicher Rechtsprechung unterliegt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, im Unterschied zum Ferienanspruch, der zehnjährigen Verjährungsfrist von Art. 127 OR. Das Bundesgericht schloss sich im Urteil 4A_295/2020 der herrschenden Lehre an und erinnerte daran, dass die kurze, fünfjährige Verjährungsfrist gemäss Art. 128 Abs. 3 OR ursprünglich aufgrund der raschen Abwicklung von Forderungen des laufenden Geschäftsbetriebes eingeführt wurde. Diese Ausnahmebestimmung sei jedoch eng auszulegen, da die kurze Verjährungsfrist einseitig zulasten des Arbeitnehmers gehe.

Beim Anspruch auf ein Arbeitszeugnis handelt es sich zwar um einen Anspruch vermögensrechtlicher Natur, weitere Gemeinsamkeiten mit Lohnforderungen oder anderen Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis sind jedoch nicht vorhanden. Aus diesen Gründen unterliegt der Anspruch gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung der ordentlichen Verjährungsfrist von zehn Jahren.

 

Autorin

Diana Krasnic
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